STERBEFALL
Jeder Sterbefall ist beim zuständigen Standesamt anzuzeigen!
BENÖTIGTE DOKUMENTE
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Stammbuch/ Eheurkunde
- Gegebenenfalls Sterbeurkunde/ Todeserklärung des Partners/ Scheidungsurteil
SOFORT ZU ERLEDIGEN
- Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, den Arzt benachrichtigen. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen.
- Ein Bestattungsinstitut beauftragen, von dem auf Wunsch die notwendigen Aufgaben übernommen werden können.
BEURKUNDUNG DES STERBEFALLS
- Schriftliche oder mündliche Anzeige beim Standesamt des Sterbeortes.
- Schriftliche Anzeige erfolgt, wenn dort verstorben, durch Klinik, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen.
- Mündliche Anzeige beim Sterbefall zu Hause (durch den nächsten Angehörigen oder einen Bestatter).
FRISTEN
- Schriftliche oder mündliche Anzeige muss am dritten Werktag nach dem Todesfall erfolgen.
UNTERLAGEN
- Sämtliche Todesbescheinigungen, die vom Arzt bei Leichenschau ausgestellt wurden.
(vertraulicher und nicht vertraulicher Teil) - Personalausweis und Dokumente des/der Verstorbenen
- Der Anzeigende muss sich ausweisen können
- Urkunden und Dokumente (siehe oben)
GEBÜHREN
- Die Sterbefallanzeige ist gebührenfrei.
- Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 12,00 €, für jede weitere 6,00 €.
- Sterbeurkunden für religiöse Zwecke, Krankenkasse, sowie für die gesetzliche Rentenversicherung sind gebührenfrei.