Allee Züscherstraße

STERBEFALL

STERBEFALL


Kerze

Jeder Sterbefall ist beim zuständigen Standesamt anzuzeigen!


BENÖTIGTE DOKUMENTE

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls Stammbuch/ Eheurkunde
  • Gegebenenfalls Sterbeurkunde/ Todeserklärung des Partners/ Scheidungsurteil

SOFORT ZU ERLEDIGEN

  • Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, den Arzt benachrichtigen. Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen.
  • Ein Bestattungsinstitut beauftragen, von dem auf Wunsch die notwendigen Aufgaben übernommen werden können.

BEURKUNDUNG DES STERBEFALLS

  • Schriftliche oder mündliche Anzeige beim Standesamt des Sterbeortes.
  • Schriftliche Anzeige erfolgt, wenn dort verstorben, durch Klinik, Alten- und Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen.
  • Mündliche Anzeige beim Sterbefall zu Hause (durch den nächsten Angehörigen oder einen Bestatter).

FRISTEN

  • Schriftliche oder mündliche Anzeige muss am dritten Werktag nach dem Todesfall erfolgen.

UNTERLAGEN

  • Sämtliche Todesbescheinigungen, die vom Arzt bei Leichenschau ausgestellt wurden.
    (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
  • Personalausweis und Dokumente des/der Verstorbenen
  • Der Anzeigende muss sich ausweisen können
  • Urkunden und Dokumente (siehe oben)

GEBÜHREN

  • Die Sterbefallanzeige ist gebührenfrei.
  • Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt  12,00 €, für jede weitere 6,00 €.
  • Sterbeurkunden für religiöse Zwecke, Krankenkasse, sowie für die gesetzliche Rentenversicherung sind gebührenfrei. 


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