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Jede Geburt ist beim zuständigen Standesamt anzumelden!

Im Nachfolgenden haben wir einige Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.


UNTERLAGEN

Zur Geburtsbeurkundung werden verschiedene Unterlagen benötigt, welche je nach Personenstand der Eltern sehr unterschiedlich sein können, weshalb eine vollständige Auflistung leider nicht möglich ist. 

In der Regel werden jedoch folgende Dokumente benötigt:

Die Eltern sind verheiratet

  • Stammbuch, mit original beglaubigter Familienbuchabschrift oder
  • Heiratsurkunde (Original) mit Bescheinigung über die Namensführung der Ehegatten oder
  • Bei Heirat ab 2009: Eheurkunde (Original) und Geburtsurkunden der Eltern
  • Bei im Ausland geschlossenen Ehen oder ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils, muss vor Beurkundung der Geburt grundsätzlich eine Rücksprache mit dem Standesamt erfolgen!

Die Eltern sind nicht verheiratet

von der Mutter:

  • Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit sämtlichen Randvermerken, 
  • Folgebeurkundungen und Hinweisen (im Original)
  • Aktuell beglaubigte Original-Familienbuchabschrift vom Heiratsstandesamt der früheren Ehe.
    (wenn verwitwet oder geschieden)
  • Bei im Ausland beurkundeter Geburt, Ehe oder Scheidung der Mutter, muss grundsätzlich eine Rücksprache mit dem Standesamt erfolgen!

vom Vater:

  • Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit sämtlichen Randvermerken, Folgebeurkundungen und Hinweisen (im Original)
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Bei im Ausland beurkundeter Geburt des Vaters, muss grundsätzlich eine Rücksprache mit dem Standesamt erfolgen!

Sind die Eltern nicht verheiratet, kann der Vater eines Kindes nur dann eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt oder das Gericht die Vaterschaft feststellt.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson zu erklären (z.B. Jugendamt, Standesamt, Notar). Diese Erklärung ist bereits vor Geburt des Kindes möglich. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Anerkennung und Zustimmung können nur persönlich in Anwesenheit der Urkundsperson erklärt werden. Zudem haben die Eltern die Möglichkeit, beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. 


GEBÜHREN

  • Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei.
  • Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 12,00 €, für jede weitere 6,00 €.
  • Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse und Taufe, sind ebenfalls gebührenfrei.
  • Die Gebühr für eine Namenserteilung beträgt 24,00 €.


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