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WAHLEN

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BUNDESTAGSWAHL UND LANDRATSWAHL 2021

Die Wahl zum 20. Bundestag findet gemeinsam mit der Wahl des Landrats für den Landkreis Trier-Saarburg am 26. September 2021 statt. 


HINWEISE ZUR BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN

Sofern Sie bei  der Wahl zum 20. Bundestag und der Wahl des Landrats bereits Briefwahlunterlagen für die Stichwahl des Landrats mitbeantragt haben, werden Ihnen die Unterlagen für die anstehende Stichwahl des Landrats am 10. Oktober automatisch zugesandt. Ein erneuter Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich!

Der Versand der Unterlagen erfolgt frühestens ab dem 1. Oktober!

Wenn Sie an einer Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen,  haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

ONLINE

  • Auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten personalisierten QR-Code mit der Kamera eines Smartphones oder Tablets scannen und den eingeblendeten Link öffnen oder
  • hier klicken.

SCHRIFTLICH PER POST

  • Ausgefüllte und unterschriebene Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlosen Briefwahlantrag an die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil senden.

PERSÖNLICH 

  • Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 06503 809-156 können die Briefwahlunterlagen auch während der allgemeinen Öffnungszeiten bei bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil abgeholt werden. Sie sind berechtigt unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen!
    Bitte berücksichtigen Sie, dass Stimmberechtigte aufgrund der Corona-Pandemie nur einzeln eingelassen werden können und es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann!

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!


VERSAND UND RÜCKSENDUNG DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief (Bundestagswahl) und dem orangenen Wahlbrief (Landratswahl) an die Verbandsgemeindeverwaltung schicken.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. 


ERGEBNISSE LANDTAGSWAHL 2021


ERGEBNISSE KOMMUNALWAHLEN 2019



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