Allee Züscherstraße

GEMEINDEORGANE

GEMEINDEORGANE


Der Verbandsgemeinderat, die Ortsgemeinderäte, der Stadtrat sowie ihre Ausschüsse und Beiräte werden alle 5 Jahre - zuletzt 2019 -  von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes im Rahmen der Kommunalwahl gewählt. 

Die Mitglieder dieser Gemeindeorgane sind ehrenamtlich tätig. Sie sind die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde, legen die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließen über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen wurde.




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