Allee Züscherstraße

SCHIEDSAMT

SCHIEDSAMT


Justitia

Seit dem 01.12.2008 schreibt das Landesschlichtungsgesetz für bestimmte Nachbarrechts- und Ehrverletzungs-Streitigkeiten vor, dass vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsperson oder einer sonstigen Gütestelle unternommen werden muss.

Zuständig ist die Schiedsperson des Bezirks, in dem die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner wohnt. Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Verbandsgemeinde, jeder verbandsfreien Gemeinde, jeder kreisangehörigen und jeder kreisfreien Stadt.

Nähere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.

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SCHIEDSMANN DER VERBANDSGEMEINDE HERMESKEIL

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