AUSSCHREIBUNGEN
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN/ OFFENE VERFAHREN
Leistung | Auftraggeber | Vergabevorschrift | Teilnahme-/Angebotsfrist |
VERGEBENE AUFTRÄGE
Auf Grundlage von § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO informiert die Zentrale Vergabestelle fortlaufend über die Zuschlagserteilung nach folgenden Vergabeverfahren:
BAULEISTUNGEN (VOB)
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.
VERGEBENE AUFTRÄGE GEMÄSS § 20 Abs. 3 VOB/A (STAND 21.04.2023)
LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGEN (UVgO)
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
Die Informationen über die vergebenen Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.
Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (Stand 12.12.2023)
BEABSICHTIGTE BESCHRÄNKTE AUSSCHREIBUNGEN
Hier informieren wir fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 20 Abs. 4 VOB/A ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Auf diese Ausschreibungen können Sie sich nicht bewerben!