GLEICHSTELLUNG
AUFGABEN DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN
Aufgabe der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist es gemäß § 2 der Gemeindeordnung (GemO), im Rahmen der Aufgaben der Verbandsgemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die der Männer.
WARUM GLEICHSTELLUNG?
- Frauen sind in den kommunalen Gebietskörperschaften deutlich unterrepräsentiert
- Frauen haben nicht den gleichen Zugang zu den Spitzenpositionen in Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung
- Frauen erhalten nicht den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit
- Der Anteil der weiblichen Auszubildenden in naturwissenschaftlichen und technischen Ausbildungsberufen ist vergleichsweise gering
- Teilzeit und geringfügige Beschäftigung sind Frauendomänen
- Frauen erhalten aufgrund ihrer Erwerbsbiographien weniger Rente als Männer
- Sexuelle Gewalt trifft überwiegend Frauen und Frauen werden öfter zu Opfern sexueller Übergriffe und Beziehungsgewalt
GLEICHSTELLUNG IST ...
Wenn Frauen und Männer …
- in gleichem Maße das gesellschaftliche Leben in seinen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Facetten prägen
- gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Belangen und Phasen ihres Lebens leben
- ihren eigenen Lebensunterhalt und eine armutsfeste Alterssicherung, gestützt auf gute Aus- und Weiterbildung, gleiche Entlohnung sowie gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erwirtschaften
- sich gleichberechtigt Familien- und Fürsorgearbeit in Haushalt, Kindererziehung und Pflege unter Beibehaltung ihrer eigenständigen Existenzsicherung teilen
- gleichberechtigt an den Ressourcen des Landes partizipieren
- auf eine Verwaltung vertrauen können, die geschlechtergerecht spricht schreibt und handelt
- geschlechtergerecht in Bildungseinrichtungen lernen und lehren
- in Gesundheitsversorgung und Sport geschlechtergerecht ausgestaltete Angebote erhalten
- sicher, gewaltfrei und ohne sexistische Diskriminierungen im privaten wie im öffentlichen Raum leben
- sich frei in ihrer Persönlichkeit entfalten und in ihrer Vielfalt wahrgenommen und geachtet werden.
DIE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN IM LANDKREIS TRIER-SAARBURG
Liebe Frauen,
liebe Wählerinnen und Wähler!
In diesem Jahr können die Menschen in Rheinland-Pfalz gleich zwei Mal zur Wahl gehen. Am 14. März wird der neue Landtag gewählt, am 26. September der neue Bundestag, und im Landkreis Trier-Saarburg findet am gleichen Tag die Landratswahl statt.
Vor mehr als 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt und Frauen erkämpften sich nach und nach ihren Platz im politischen Geschehen. Doch aktuell beträgt der Frauenanteil im deutschen Bundestag nur 30,9 %.
Wir, die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier, wären in diesem Jahr gerne mit Ihnen persönlich zusammengekommen, um mit Ihnen über Demokratie, mehr Mitbestimmung von Frauen, ein zukunftsfähiges Miteinander von Frauen und Männern und mehr Vielfalt zu diskutieren.
Die derzeitige Situation lässt dies leider nicht zu. So haben wir eine neue Form gewählt, um auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen, und haben eine Botschafterin beauftragt. Sie heißt Marlies Blume und hat unter dem Motto Stell Dir vor, es ist Wahl und keine geht hin sechs Videos produziert.
Das Projekt ist eine Kooperation der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Trier-Saarburg, der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Kabarettistin Heike Sauer.
Wir haben die Wahl, im März und im September! Lasst uns hingehen!
Und hier sind die Videos: