WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
Einen Wohnberechtigungsschein ( WBS ) benötigt man zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.
Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt ein Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragssteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Notwendige Unterlagen:
• Antragsformular
• Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
• ggf. Schwerbehindertenausweis
• ggf. Heiratsurkunde
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgendem Link