Hundehaltung An- und Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt, ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer Satzungen.
Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:
- Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
- Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
- Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
- Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
- Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.

