Haushaltspläne

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verbandsgemeinde, die Stadt und die Ortsgemeinden sowie Zweckverbände beschließen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan mit Anlagen. Dabei besteht für die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, an der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde oder ihrer Heimatgemeinde mitzuwirken. Dazu liegen Haushaltssatzung, -Plan und Anlagen für einen in der öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Zeitraum öffentlich aus. Zudem sind sie digital zur Einsichtnahme verfügbar.

    Einwohnerinnen und Einwohner können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen einreichen.


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohnerinnen und Einwohner eingereicht werden können.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende