Allee Züscherstraße

WAHLHELFER

WAHLHELFER:INNEN GESUCHT!


Wahlurne mit Briefen

„Demokratie aktiv mitgestalten!“

Die Durchführung einer Wahl ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Demokratie – und dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! 

Werden Sie Wahlhelfer:in bei der Bundestagswahl und übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe direkt vor Ort.

Ob als Ersthelfer:in der Demokratie oder mit Erfahrung: Ihr Engagement sorgt dafür, dass jede Stimme zählt. Es erwartet Sie eine spannende Aufgabe, eine Aufwandsentschädigung und die Möglichkeit, hinter die Kulissen einer Wahl zu blicken.

Werden Sie Teil unseres Teams und leisten Sie einen entscheidenden Beitrag!

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Warum Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Sie leben von der aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger und von Ihrem ehrenamtlichen Engagement.

Wer kann das Ehrenamt ausüben?

Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist. Bei der Bundestagswahl sind das alle Bürgerinnen und Bürger, die am 23. Februar 2025 mindestens 3 Monate in der Verbandsgemeinde Hermeskeil leben, mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wie werde ich eingesetzt?

Zur Durchführung der Wahl wird das Gebiet der Verbandsgemeinde Hermeskeil in 21 Stimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke aufgeteilt. In jedem dieser Bezirke gibt es einen Wahlvorstand, der aus mehreren Personen besteht. In den Wahllokalen der Stimmbezirke können Wahlberechtigte ihre Stimme von morgens bis einschließlich abends 18 Uhr vor Ort abgeben. Der Wahlvorstand hat hier die Aufgabe, Stimmzettel an wahlberechtigte Personen auszugeben und das Wahlgeschehen zu überwachen. In den Briefwahlbezirken werden die eingegangenen Briefwahlunterlagen ab dem Nachmittags auf ihre Vollständigkeit hin überprüft. Ab 18 Uhr werden die Stimmen schließlich in allen Wahllokalen ausgezählt und das vorläufige Ergebnis ermittelt. 

Welche Aufgaben gibt es?

In jedem Wahlvorstand sind drei Funktionen zu besetzen:

  • Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher leiten die Tätigkeit des Wahlvorstandes, verteilen Aufgaben und sorgen für Ordnung im Wahlraum.
  • Schriftführerinnen und Schriftführer tragen die Stimmabgabe in das Wählerverzeichnis ein und füllen beim Auszählen der Stimmen die Niederschrift aus.
  • Beisitzerinnen und Beisitzer geben Stimmzettel aus, achten darauf, dass die Stimmabgabe nur in den dafür vorgesehenen Wahlkabinen erfolgt und dass der Stimmzettel ordnungsgemäß in die Wahlurne eingeworfen wird.

Interesse geweckt? Jetzt anmelden! 



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