Altbach Wasserfall Züsch

KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM

Antragstellung für das kommunale Förderprogramm startet am 14.03.2024

Erstmals bietet die Verbandsgemeinde Hermeskeil mit einem kommunalen Förderprogramm ihren Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen an. Das Förderprogramm, welches durch das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ermöglicht wurde, ist seit dem 14.03.2024 in Kraft und soll einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten. Die voraussichtliche Laufzeit des Programms ist bis zum 30.06.2026. Sollten die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sein, wird frühzeitig darüber informiert.

Die förderfähigen Gegenstände müssen ab dem 14.03.2024 neu gekauft und errichtet worden sein. Entscheidend ist das Kauf- oder Rechnungsdatum. Maßnahmen deren Rechnungsdatum vor dem 14.03.2024 liegen, können nicht gefördert werden. Eine Reservierung von Fördermitteln, beispielsweise durch das Einreichen des Antrags vor Maßnahmenabschluss, ist nicht möglich. Die Anträge werden in Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine Anträge mehr angenommen werden.

Eine Antragstellung ist ausschließlich für Privatpersonen und über das digitale Antragsformular möglich. Antragsberechtigt sich Gebäudeeigentümer oder Mieter von Wohngebäuden in der Verbandsgemeinde Hermeskeil. Gefördert werden verschiedene einfach umsetzbare energetische Maßnahmen:

  • Neuerrichtung einer Balkonsolaranlage

Gefördert wird die Neuerrichtung einer Balkonsolaranlage inklusive aller Anlagenkomponenten. Der einmalige Zuschuss beträgt 150 Euro und pro Wohneinheit kann maximal eine Anlage gefördert werden. 

Zusätzlich findet am Samstag, dem 13.04.2024 im Rathaus Hermeskeil in Kooperation mit der Hochschule Koblenz ein Mitmach-Workshop zum Thema Balkonsolaranlage statt. Dabei erhalten die Teilnehmenden zum einen wertvolle Tipps für die Montage und Inbetriebnahme ihrer Anlage. Daneben zeigt der Workshop, wie man selbst eine Balkon-PV-Anlage aufbaut, einrichtet und auch sicher betreibt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung unter a.thomas@hermeskeil.de möglich.

  • Austausch einer ungeregelten Umwälz-/Heizungspumpe

Gefördert wird der Austausch von ineffizienten Umwälz- und Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen. Der Austausch ist von einem Fachbetrieb durchzuführen und wird mit 150 Euro bezuschusst. Pro Gebäude wird der Austausch von maximal zwei Pumpen bezuschusst.

  • Kauf eines energieeffizienten Weiße-Ware-Gerätes

Die Anschaffung eines neuen energiesparenden Elektrogerätes wird mit einmalig 100 Euro je Gerät und Haushalt gefördert. Die Neugeräte müssen dabei eine festgelegte Energieeffizienzklasse erfüllen, um als förderfähig zu gelten.
Geschirrspülmaschinen mindestens Energieeffizienzklasse B;
Waschmaschine, Wäschetrockner oder Wasch-Trockenkombination mindestens Energieeffizienzklasse A;
Kühl- und Gefrierschränke mindestens Energieeffizienzklasse C, unter 80 Liter Nutzinhalt nicht förderfähig;
Kühlgefrierkombination mindestens Energieeffizienzklasse B, unter 80 Liter Nutzinhalt nicht förderfähig.

  • Installation einer Speicherbatterie für eine Photovoltaikanlage

Bezuschusst wird der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers zur Erhöhung des PV-Eigenverbrauchs in Höhe von 100 Euro je kWh Batteriekapazität, maximal jedoch 750 Euro pro Wohneinheit. Die Maßnahme ist von einem Fachbetrieb durchzuführen.

  • Kauf oder Bau einer Regenwasserzisterne zur Regenwassernutzung

Der Kauf oder Bau einer ober- oder unterirdischen Regenwasserzisterne wird mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro m³ Fassungsvolumen gefördert. Pro Wohneinheit ist der maximale Zuschuss auf 500 Euro begrenzt.