Öffentliche Bekanntmachungen VG Hermeskeil - Windenergie

Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Hermeskeil


Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch

Der Verbandsgemeinderat Hermeskeil hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Hermeskeil, Bereich „Windenergie“, gefasst.

Das Ziel der Änderungsplanung besteht darin, die vorhandenen Sonderbauflächen für die Windenergienutzung zu erweitern. Die Erweiterungsflächen befinden sich – wie aus der nachstehenden Karte ersichtlich - im Anschluss an die Sonderbauflächen „SO-Ra 1“ und „SO-Gu 1“. 


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 Baugesetzbuch

Der Verbandsgemeinderat Hermeskeil hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 neben der Aufstellung des Plans zur 1. Änderung der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Hermeskeil, Bereich „Windenergie“, auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, beschlossen.

Mit der Planänderung wird eine Erweiterung der bestehenden Sonderbauflächen für die Windenergienutzung um rund 101 ha angestrebt, wobei sich die Erweiterungsflächen im Anschluss an die bestehenden Bereiche „SO-Ra 1“ und „SO-Gu 1“ befinden. 


Die Verbandsgemeinde Hermeskeil hat sich in diesem Zusammenhang dafür ausgesprochen, an den bisherigen Mindestabständen von Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Siedlungsflächen von 1.000 Metern bzw. 1.100 Metern bei Anlagen größer 200 m festzuhalten.

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Planvorentwurf einschließlich seiner Begründung 

in der Zeit vom 19. Mai 2023 bis 2. Juni 2023 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 417, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags jedoch nur von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Ergänzend hierzu werden die Unterlagen unter der folgenden Rubrik zur Einsichtnahme bereitgestellt. „Bauen und Versorgung - aktuelle Offenlagen“

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der vorstehenden Karte.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Planvorentwurf und der Begründung schriftlich (auch per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.   Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgefordert.

Hermeskeil, den 16.05.2023
Hartmut Heck, Bürgermeister