VG Hermeskeil - Teilfortschreibung Flächennutzungsplan
„Katzenmühle, Nickelsmühle, Blasiusmühle“ in Hermeskeil

Bekanntmachung 

Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Bereich „Katzenmühle, Nickelsmühle, Blasiusmühle“ in der Verbandsgemeinde Hermeskeil, Verfahren gemäß § 3 und § 4 BauGB

- Frühzeitige Beteiligung des Planentwurfes analog § 3 Abs. 1 BauGB -

sowie

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Bereich „Katzenmühle“ in der Stadt Hermeskeil, Verfahren gemäß § 3 und § 4 BauGB

- Frühzeitige Beteiligung des Planentwurfes analog § 3 Abs. 1 BauGB -


Der Entwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Antrag auf Landesplanerische Stellungnahme) und der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen, Begründung und Geltungsbereich liegen analog § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom

05. Juni 2023 bis 05. Juli 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, 54411 Hermeskeil, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Di. 14:00 – 16:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:00 Uhr möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 06503 - 809 – 179 oder 06503 -809-174 wird empfohlen.

Die Unterlagen können während der Offenlage auch unter folgender Rubrik eingesehen werden. 

„Bauen & Versorgung - Aktuelle Offenlagen“ 

Die Gebiete ergeben sich aus den beigefügten Karten.

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans sowie auch die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen nach § 3 und § 4 BauGB.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.


Hermeskeil, den 15. Mai 2023
gez. Hartmut Heck, Bürgermeister