Hilfen zur Gesundheit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen der Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe können bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer persönlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen gewährt werden. Je nach Hilfebedarf kommen folgende Leistungen in Betracht:

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe,
    • Hilfe bei Krankheit,
    • Hilfe zur Familienplanung,
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
    • Hilfe bei Sterilisation.

    Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und gegenüber der vertraglichen Absicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung. Eine umfassende und einzelfallbezogene Beratung gewährleisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (Sozialamt).

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Wenn Sie im Landkreis Trier-Saarburg wohnen ist für die Bearbeitung des Antrags auf Hilfen zur Gesundheit das Sozialamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zuständig. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Informationen zu den möglichen Leistungen. Die Antragsformulare können Sie auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes Hermeskeil erhalten.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende