Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde HermeskeilGemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) obliegt die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde. Die Gemeinden haben durch Satzung die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an die sie angrenzen.
Die Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen kann über die Homepage der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter www.Hermeskeil.de eingesehen werden.
Rechtsgrundlage

