Winterdienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) obliegt die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde. Die Gemeinden haben durch Satzung die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an die sie angrenzen.

    Die Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen kann über die Homepage der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter www.Hermeskeil.de eingesehen werden.


  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende