Standrohre / Hydrantenstöcke

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich gilt, dass das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Hermeskeil keine Standrohre/ Hydrantenstöcke zum Befüllen von Swimmingpools und Gartenteichen verleiht.

    Standrohre/ Hydrantenstöcke werden demnach nur für temporäre Baumaßnahmen auf Anfrage des zuständigen Bauunternehmers bei den Verbandsgemeindewerken Hermeskeil heraus gegeben, sofern das erforderliche Bauwasser nicht über einen Bauwasserzähler bezogen werden kann. Hierbei hat das zuständige Bauunternehmen den Antrag auf Verleih eines Standrohres/ Hydrantenstockes bei den Verbandsgemeindewerken Hermeskeil zu stellen, nicht der Bauherr.

    Da sich die Hydranten normalerweise in Verkehrsflächen befinden, muss neben einer verkehrsbehördlichen Anordnung auch eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung durch den Antragssteller veranlasst werden. Zudem dürfen Hydranten nur von unterwiesenen Personen betätigt werden. Sollten Schläuche über Verkehrsflächen verlegt werden, sind diese mittels geeigneter Schlauchbrücken zu sichern.

    Folgende Vorgehensweise ist bei der Beantragung eines Standrohres/ Hydrantenstocks zu berücksichtigen:

    1. Beantragung eines Standrohres/ Hydrantenstocks

    Bitte teilen Sie uns das auszuführende Gewerk, das zu versorgende Grundstück sowie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail Adresse mit. Zur Beantragung einer verkehrsbehördlichen Anordnung erhalten Sie von uns per E-Mail einen Planauszug mit Lage des nächst möglichen Hydranten.

    Ansprechpartner:

    Alexander Jung                      06503-809-175                       a.jung@hermeskeil.de

    Wasserwerk Hermeskeil        0170-9152936             wasserwerk@hermeskeil.de



    2. Beantragung einer verkehrsbehördlichen Anordnung

    Bitte beantragen Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, auf Grundlage des vorliegenden Planauszuges, die erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung.

    Ansprechpartner:

    Christoph Borresch                06503-809-109                       c.borresch@hermeskeil.de

    Beate Weber                          06503-809-107                       b.weber@hermeskeil.de


    3. Hinterlegung der Kaution

    Für die Anmietung von Standrohren ist vorab die Zahlung einer Kaution in Höhe von 500,00 EUR je Standrohr erforderlich. Die zuvor genannte Kaution ist auf eines der folgenden Konten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil mit dem Betreff „Kaution Standrohr VG-Werke“ zu überweisen. Der Beleg der Überweisung ist bei Abholung des Standrohres vorzuzeigen.

    Sparkasse Trier:         DE21 5855 0130 0004 4000 16, BIC TRISDE55

    Volksbank Trier eG:    DE13 5856 0103 0007 8000 19, BIC GENODED1TVB 



    4. Abholung des Standrohres/Hydrantenstocks beim Wasserwerk

    Bitte vereinbaren Sie mit den Mitarbeitern des Wasserwerks die Abholung des Standrohres/ Hydrantenstocks mit passendem Schieberschlüssel unter nachfolgender Adresse. Bei der Abholung ist die verkehrsbehördliche Anordnung, sowie ein Beleg der hinterlegten Kaution vorzuzeigen.

    Abholadresse:             Wasserwerk Hermeskeil, Züscher Straße 100, 54411 Hermeskeil

    Festnetz:                     06503-800727

    Bereitschaftstelefon:  0170-9152936

    E-Mail:                        wasserwerk@hermeskeil.de


    5. Rückgabe des Standrohres/ Hydrantenstocks beim Wasserwerk

    Die Rückgabe des Standrohres und des Schieberschlüssels erfolgt nach Terminabsprache mit den Mitarbeitern des Wasserwerks. Hierbei wird der Zustand der Gegenstände geprüft, der Verbrauch wird erfasst und dokumentiert.

    6. Schlussabrechung

    Die Schlussabrechnung beinhaltet die Abrechnung des erfolgten Verbrauches. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers beträgt 1,63 EUR zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Der Mietpreis für ein Standrohr beträgt pauschal 30,00 EUR zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Diese Pauschale gilt für maxinal 2 Wochen. Wird das Standrohr länger als 2 Wochen benötigt, wird jede weitere angebrochene Woche mit 5,00 EUR zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Der Mietpreis sowie die Abrechnung des erfolgten Verbrauches wird mit der hinterlegten Kaution verrechnet.



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende