Namensführung in der Ehe und nach Auflösung der Ehe
Leistungsbeschreibung
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der derzeitige Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie vor der Eheschließung geführt haben.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens und DoppelnamensWenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, können Sie während des Bestehens der Ehe einen Ehenamen bestimmen.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Name ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen. Die Voranstellung oder Anfügung Ihres Namens können Sie einmal wieder rückgängig machen. Besteht der Ehename bereits aus einem Doppelnamen, kann keine weitere Erklärung zum Namen abgegeben werden.
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der EheEhegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen, den sie bis zur Eheschließung geführt haben ohne jede Frist wieder annehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit. Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Hermeskeil geheiratet haben, benötigen Sie nur Ihren Ausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Namensänderung beträgt 24,00 Euro.

