Kirchenaustritt Erklärung

  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz wird der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts vor dem für den Wohnsitz zuständigen Standesamt erklärt. 

    Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung).

    Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären.

    Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.


Zuständige Abteilungen