Vaterschaftsanerkennung
Leistungsbeschreibung
Vaterschaft
Gemäß § 1592 BGB ist der Vater eines Kindes der Mann, der
- zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder
- die Vaterschaft anerkannt hat bzw.,
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt und belegt wurde.
Verfahrensablauf
Wann und wo erfolgt eine Vaterschaftsanerkennung?
Eine Vaterschaftsanerkennung kann jederzeit beim Standesamt, Jugendamt oder Notar erfolgen und muss in jedem Fall öffentlich beurkundet werden. Das heißt, dass die Vaterschaft in Anwesenheit einer zur Beurkundung befugten Person ausgesprochen werden muss (z.B. Notar oder Mitarbeiter des Standes- bzw. Jugendamts).
Außerdem müssen gemäß § 1597 BGB „beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind“ der Mutter, dem Vater und dem Kind sowie dem zuständigen Standesamt übersendet werden.
Voraussetzungen
Das Gesetz schreibt laut § 1594 und § 1595 BGB die folgenden Voraussetzungen für die Anerkennung einer Vaterschaft vor:
- Es besteht keine andere Vaterschaft für das Kind
- Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht an Bedingungen geknüpft
- Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht zeitlich begrenzt sein
- Die Zustimmung der Mutter liegt vor
- Hat die Mutter das Sorgerecht für das betreffende Kind nicht, bedarf es auch der Zustimmung des Kindes
- Bei einem nicht geschäftsfähigen Kind bzw. einem Kind unter 14 Jahren bedarf es der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters
Mutter stimmt nicht zu
Verweigert die Mutter die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft, bleibt dem Vater nur die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen einer Klage zur Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es gibt kein besonderes Formular zur Anerkennung der Vaterschaft. Allerdings werden, um eine Vaterschaft offiziell anzuerkennen, die folgenden Dokumente benötigt:
Vater
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde
- Vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Mutter
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters (wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung erfolgt)
Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen benötigt, hierüber sollte sich vorher beim zuständigen Jugend- oder Standesamt informiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist gebührenfrei

