Eigentumswechsel Wasser Abwasser

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Verkauf eines unbebauten Grundstückes/Bauplatzes oder eines Wohnhauses bzw. sonstigen Gebäudes  hat der bisherige Eigentümer gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen den Eigentumswechsel innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Dazu ist auch der neue Eigentümer verpflichtet.
     
     Unter Eigentumswechsel fallen:

    • Kauf/ Verkauf
    • Schenkung
    • Erbe
    • Tausch

    Bei einem Eigentumswechsel erstellen wir eine Endabrechnung für Sie. Wir benötigen dazu folgende Angaben:

    • Wasserzählerstand zum Zeitpunkt der Übergabe (soweit vorhanden)
    • Name und Anschrift des neuen Eigentümers-
    • Ggf. ihre neue Adresse
    • Datum der grundbuchamtlichen Umschreibung/Übergabe

    Damit wir diese Angaben erhalten, bitten wir Sie, den Vordruck Eigentumswechsel vollständig auszufüllen und an uns zurückzusenden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen