Abwasserbeseitigung
Leistungsbeschreibung
Die Abwasserbeseitigung obliegt den Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten (Kommunen), denen anfallendes Schmutzwasser zu überlassen ist. Die Kommunen bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung). Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind. Die Anforderungen für das Gemeindegebiet regeln die Kommunen durch die gemeindlichen Entwässerungssatzungen.
In den Entgeltsatzungen wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über Beiträge und Gebühren geregelt. Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.Die Engelte der VG-Werke Hermeskeil für den Bereich der Abwasserbeseitigung können auf der Homepage der VG Hermeskeil unter der Rubrik "Bauen und Versorgung" eingesehen werden.
Die Abwassergebühr ist in der Verbandsgemeinde Hermeskeil satzungsrechtlich in eine Schmutzwassergebühr und einen wiederkehrenden Beitrag "Oberflächenwasser"gesplittet. Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Maßstab für den wiederkehrenden Beitrag "Oberflächenwasser" ist die mögliche Abflussfläche des Grundstückes.

