Wilden Müll melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Zuständig für die Bearbeitung widerrechtlicher Ablagerungen von Abfällen ist das Kundenzentrum des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T) 

              Postanschrift:
              Postfach 47 20
              D-54237 Trier                        

              Sitz:
              EVZ Mertesdorf
              An der L 151
              D-54318 Mertesdorf        

              Tel. 0651 9491 0
              Fax 0651 9491 8555
              info@art-trier.de       

  • Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes
  • Rechtsgrundlage

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

  • Was sollte ich noch wissen?

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.


An wen muss ich mich wenden?

Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende