Tafel
Leistungsbeschreibung
Die sogenannten Tafeln sind gemeinnützige Hilfsorganisationen, die noch verwertbare Lebensmittel oder Non-Food-Artikel des täglichen Bedarfs einsammeln und an Bedürftige kostenlos oder alternativ gegen ein geringes Entgelt verteilen. Die Waren stammen aus dem Handel und wurden aus unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise aufgrund von Überproduktion, beschädigter Verpackung oder das in Kürze ablaufende Mindeshaltbarkeitsdatum, aussortiert. Im regulären Wirtschaftskreislauf würden diese Produkte unverwertet vernichtet. Tafeln sind in Deutschland im Verein "Tafel Deutschland e.V." organisiert und in der Regel auf kommunaler Ebene aktiv. Auf der Homepage der Hilforganisation finden Sie weitere Informationen und auch die nächste Tafel in Ihrer Nähe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde HermeskeilFür die Inanspruchnahme der Tafel benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis:
- Bescheid über Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Berechtigungsnachweis des Sozialamtes Hermeskeil. Diesen Berechtigungsnachweis erhalten Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz automatisch ausgestellt. Bedürftige, deren Einkommen nur knapp über der Sozialhilfe liegt, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls einen Berechtigungsnachweis erhalten. Hierfür bitte mit aktuellen Nachweisen über das vorhandene Einkommen und die Höhe der Unterkunftskosten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes Hermeskeil vorsprechen (bitte beachten Sie die speziellen Öffnungszeiten des Sozialamtes).
- Bescheid über Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

