Meldebescheinigung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

    Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. 

    Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    • zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)
    • zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

Für die Einwohner der Verbandsgemeinde Hermeskeil ist die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil zuständig.

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