Gartenwasserzähler
Leistungsbeschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden.Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde HermeskeilBei der Installation von Gartenwasserzählern ist folgendes zu beachten:
Es muss ein geeichter, zugelassener, zusätzlicher Wasserzähler in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken Hermeskeil von einer zugelassenen Fachfirma an geeigneter Stelle entsprechend den Regeln der Technik nach DIN 1988 mit einem Rückflussverhinderer installiert werden. Der Gartenwasserzähler ist fest im Objekt einzubauen, Aufsteck- und Aufschraubzähler sind nicht zugelassen. Der Einbau des Gartenwasserzählers ist den VG-Werken anzuzeigen. Anschließend erfolgt eine Abnahme durch einen Mitarbeiter des Wasserwerks. Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf eigene Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend den VG-Werken zusammen mit Ausbau- und Einbauzählerstand sowie Zählernummer des neu eingebauten Zählers und der neuen Eichfrist zu melden.
Das Befüllen von Schwimmbecken und Poolanlagen über Gartenwasserzähler ist nicht zulässig. Poolwasser gilt nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 WHG grundsätzlich als Schmutzwasser und muss über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt werden (§ 57 LWG Rheinland-Pfalz). Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist daher nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.

