Gartenwasserzähler

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. 
    Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden. 

    Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen. 

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Bei der Installation von Gartenwasserzählern ist folgendes zu beachten:

    Es muss ein geeichter, zugelassener, zusätzlicher Wasserzähler in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken Hermeskeil von einer zugelassenen Fachfirma an geeigneter Stelle entsprechend den Regeln der Technik nach DIN 1988 mit einem Rückflussverhinderer installiert werden. Der  Gartenwasserzähler  ist  fest  im  Objekt  einzubauen, Aufsteck- und Aufschraubzähler sind nicht zugelassen. Der Einbau des Gartenwasserzählers ist  den VG-Werken  anzuzeigen. Anschließend  erfolgt eine  Abnahme  durch  einen  Mitarbeiter des Wasserwerks. Nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf eigene Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend den VG-Werken zusammen mit Ausbau- und Einbauzählerstand  sowie Zählernummer des neu eingebauten Zählers und der neuen Eichfrist zu melden.

    Das Befüllen von Schwimmbecken und Poolanlagen über Gartenwasserzähler ist nicht zulässig. Poolwasser gilt nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 WHG grundsätzlich als  Schmutzwasser und muss über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt werden (§  57 LWG Rheinland-Pfalz). Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist daher nicht zulässig.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist. 


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Zuständige Mitarbeitende