Altbach Wasserfall Züsch

AKTUELLES

AKTUELLES DER VG-WERKE


NOTFALL- UND STÖRUNGSNUMMERN

Während der üblichen Dienstzeiten helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter.
In dringenden Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) außerhalb der üblichen Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an 

  • den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter: 0170 91 52 93 6  
  • den Bereitschaftsdienst des Abwasserwerkes unter: 0170 92 25 17 9 

KUNDENINFORMATION ZUR UMSTELLUNG AUF FUNKWASSERZÄHLER

Der Werkausschuss hat am 07.11.2023 der Umstellung der mechanischen Flügelradzähler auf Funkwasserzähler zugestimmt und der Verbandsgemeinderat Hermeskeil hat am 29.11.2023 die 1. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der VG Hermeskeil vom 18.04.2012 beschlossen und damit die Möglichkeit zum Einsatz von Funkwasserzählern zur Ermittlung der verbrauchten Wassermenge satzungsrechtlich verankert. Im Verbandsgemeindebezirk sind rd. 5.700 Flügelradzähler umzustellen. Das Wasserwerk plant den Umtausch von gesamten Orten in einem Zeitraum von 3 Jahren.

Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht nach dem deutschen Eichrecht. Danach sind alle Zähler nach 6 Jahren auszutauschen oder anhand einer Stichprobe zu prüfen. Bisher wurden die Wasserzähler von den Verbandsgemeindewerken alle 6 Jahre ausgetauscht. Funkzähler können beim Bestehen der Stichprobe 12 Jahre als Messstelle im Einsatz bleiben. Das Bestehen der Stichprobe wurde den Verbandsgemeindewerken durch den Lieferanten garantiert, ansonsten werden diese auf dessen Kosten ersetzt.

Die Zählerstände werden nicht mehr aufwändig durch die Selbstablesung der Kunden erfasst. Hierbei war in der Vergangenheit auch die Fehlerquote erheblich hoch, wenn u. a. der Wasserzähler schwer einsehbar war oder es kam zu Fehlern bei der Übertragung der Zählerstände auf das Onlineformular bzw. die Karte oder es wurden falsche Zähler abgelesen. Die Funkfunktion ermöglicht die Fernauslesung der Zählerstände. Dabei entfallen Übertragungsfehler und die Verbrauchsabrechnung kann stichtagsgenau erstellt werden. Die Ultraschallmesstechnik misst den Verbrauch gegenüber den bisherigen mechanischen Flügelradzählern zuverlässig und sehr genau. Die Verbrauchszahlen sind wie bisher auch auf dem Wasserzähler vor Ort jederzeit ablesbar.

Auch für den Kunden ergeben sich direkte Vorteile, durch eine „Alarmmeldung“ (Anzeige am Zähler) zur Früherkennung von Leckagen oder unbeabsichtigten Verbräuchen in der Hausinstallation. Zudem können durch die Speicherung von Zählerständen und Durchflüssen unplausible Wasserverbräuche nachträglich im Bedarfsfall nachvollzogen/geklärt werden.

Der Funkwasserzähler übermittelt nur Daten wie z.B. die Zählernummer und den Zählerstand zu einem Ablesezeitpunkt sowie Warnsignale (u.a. Leckage oder Rohrbruch). Es werden keine personenbezogenen Daten wie z.B. Eigentümer-, Anschrift- und Rechnungsdaten etc. gefunkt. Die Daten sind dabei verschlüsselt, zulässig ist dabei auch nur ein Auslesen der Daten, eine Fernsteuerung der Zähler ist nicht möglich.

Die Funkwasserzähler entsprechen den Anforderungen des Datenschutzes, eine Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist erfolgt. Hierzu wurde auch die Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der VG Hermeskeil, wie vor aufgezeigt, mit entsprechenden Regelungen angepasst.

Funkwasserzähler senden in regelmäßigen Abständen Funksignale aus. Die Sendeleistung ist jedoch sehr niedrig und liegt mit rd. 25 Milliwatt (mW) deutlich unter der eines schnurlosen Telefons mit rd. 250 mW und eines Handys (1000 – 2000 mW). Auch die Sendehäufigkeit/-dauer sind sehr viel geringer wie bei den vor genannten Geräten. Auch der Abstand des Senders zu Person ist in der Regel groß. Daher gehen von den Funkwasserzählern keine gesundheitlichen Gefahren aus. Dies wurde in einer Vielzahl von Untersuchungen nachgewiesen und wird explizit durch die Hersteller bestätigt.

Im Versorgungsgebiet der der VG-Werke Hermeskeil findet der Austausch überwiegend im Zeitraum Juli/August 2024 statt. Die Umstellung auf Funkwasserzähler erfolgt in 2024 in den Ortsgemeinden Damflos, Geisfeld, Grimburg, Gusenburg, Neuhütten mit Ortsteil Muhl, Rascheid und Züsch. Mit den Austauscharbeiten ist die Firma Aquameter aus Ensdorf/Saar beauftragt. Die Mitarbeiter der Firma Aquameter können sich durch einen Ausweis legitimieren.

Die vom Zählertausch betroffenen Anschlussnehmer erhalten einige Tage vor dem Austausch ein Anschreiben mit Terminankündigung. Sollten Sie den genannten Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte direkt mit der Firma Aquameter unter der im Anschreiben genannten Rufnummer oder E-Mail zur Vereinbarung eines neuen Termins in Verbindung. Für den Zählerwechsel entstehen dem Kunden keine Kosten.

 

Verbandsgemeindewerke Hermeskeil

Andreas Schmitt, Werkleiter


STÖRUNGEN AN DER KUNDENANLAGE NACH ARBEITEN AM WASSERVERSORGUNGSNETZ DER VG-WERKE HERMESKEIL

Den Verbandsgemeindewerken Hermeskeil werden im Einzelfall nach Arbeiten am Wasserversorgungsnetz und der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung Störungen bzw. Schäden an der Kundenanlage gemeldet. Demnach umfasst die Kundenanlage nach der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung alle Leitungen und Anlagen, die in Fließrichtung des Wassers hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegen, ohne die Messeinrichtung. Somit beginnt die Kundenanlage unmittelbar hinter dem Wasserzähler.

Gemeldet werden unter anderem Schäden am Druckminderer, verstopfte Luftsprudler (Sieb) an Wasserhähnen oder nicht mehr schließende Schwimmer an Spülkästen. Diese Verunreinigungen des gelieferten Wassers beruhen darauf, dass sich im Wasserleitungsnetz so genannte Inkrustationen gelöst haben. Diese Inkrustationen sind Ablagerungen, die in jedem Leitungsnetz im Laufe der Zeit zwangsläufig entstehen. Bei Druckschwankungen oder bei der Wiederinbetriebnahme einer Leitung werden durch die Strömung Partikel dieser Inkrustationen abgelöst und führen manchmal zu Verunreinigungen des Wassers. Dieser Vorgang lässt sich mit technischen Mitteln leider nicht verhindern. Deshalb scheidet ein Verschulden des Versorgungsunternehmens und damit eine haftpflichtrechtliche Verantwortlichkeit aus.

Nach Stellungnahme der Kommunal Versicherung haftet das Wasserversorgungsunternehmen gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser nur, wenn im Falle der Beschädigung einer Sache der Schaden, den ein Kunde durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!


POOLBEFÜLLUNGEN, AUSLEIHE STANDROHRE/HYDRANTENSTÖCKE, KANALGEBÜHREN, GARTENWASSERZÄHLER

Das Wasserwerk der Verbandsgemeinde informiert wie im vergangenen Jahr darüber, dass an Privatpersonen in der Regel keine Standrohre/Hydrantenstöcke zum Befüllen von Swimmingpools oder Gartenteichen verliehen werden.

Da sich die Hydranten normalerwiese in Verkehrsflächen befinden, müssten neben einer verkehrsbehördlichen Anordnung auch eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung durch den Nutzer veranlasst werden. Zudem dürfen Hydranten nur von unterwiesenen Personen betätigt werden.

Auch ist es in der Regel nicht möglich, dass die jeweilige Feuerwehr solche Arbeiten durchführt.

Das Befüllen muss ausschließlich über die vorhandenen Wasserhausanschlüsse erfolgen.

Natürlich fällt hierfür auch die Benutzungsgebühr für Wasser von derzeitig 1,50 €/m³ an (Bsp. 10m³ - 15,00 €). Bei Poolbefüllungen erheben wir für die gleiche Verbrauchsmenge auch die Mengengebühr für Schmutzwasser von derzeit 2,65 €/m³ (Bsp. 10m³ - 26,50 €), da es sich hier lt. unserer Satzung später um Abwasser handelt, das dem Kanalsystem zugeführt werden muss.

Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um einen sog. Gartenwasserzähler handelt.

Hierüber können in der Regel nur Kleinstmengen berücksichtigt werden, die nachweislich für die Gartenbewässerung genutzt und lt. unserer Satzung nicht dem öffentlichen Abwasserkanal wieder zugeführt werden müssen.

Bei der Installation von sog. Gartenwasserzählern ist deshalb folgendes zu beachten: Es muss ein geeichter, zugelassener, zusätzlicher Wasserzähler in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken von einer zugelassenen Fachfirma an geeigneter Stelle entsprechend den Regeln der Technik installiert werden. Dies ist mit Investitionen verbunden.

Die Eichfrist der Wasserzähler läuft in der Regel nach 6 Jahren aus. Danach muss ein Austausch des Wasserzählers erfolgen.

Insofern sollte jeder für sich entscheiden, ob eine solche Investition wirtschaftlich Sinn macht, z.B. bei einer eventuellen Ersparnis bei 5 m³ Abwasser (5 m³ x 2,65 €/m³) = 13,25 € im Jahr.


CORONAVIRUS - SICHERSTELLUNG DER WASSERVERSORGUNG

Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Sicherstellung der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Hermeskeil. 

Wir haben bei unseren Verbandsgemeindewerken zusätzlich Vorkehrungen getroffen, damit die Wasserversorgung sichergestellt werden kann. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke den direkten Kontakt mit unseren Kunden bis auf Weiteres auf das unbedingt notwendige Minimum und auf Notfälle beschränken. Dies betrifft zum Beispiel die Reparatur/Herstellung von Wasserhausanschlüssen und den Austausch von Wasserzählern. 


MITTEILUNGEN

 Die Verbandsgemeindewerke haben sich zum sechsten Mal am Benchmarkingprojekt des Landes "Gutes Wasser - Klare Preise" beteiligt. 


BAUMAßNAHMEN


ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH DIN ISO 50001:2018

Die Verbandsgemeindewerke Hermeskeil sind seit Ende 2020 nach dem Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001:2018 zertifiziert. Mitte November 2022 wurde dieses Zertifikat für den Zeitraum 25.11.2022 bis 24.11.2025 erneuert. Das neue Zertifikat können Sie hier herunterladen.



IHRE ANSPRECHPARTNER


Keine Mitarbeitende gefunden.