Altbach Wasserfall Züsch

AKTUELLES

AKTUELLES DER VG-WERKE


NOTFALL- UND STÖRUNGSNUMMERN

Während der üblichen Dienstzeiten helfen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne weiter.
In dringenden Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) außerhalb der üblichen Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an 

  • den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter: 0170 91 52 93 6  
  • den Bereitschaftsdienst des Abwasserwerkes unter: 0170 92 25 17 9 

STÖRUNGEN AN DER KUNDENANLAGE NACH ARBEITEN AM WASSERVERSORGUNGSNETZ DER VG-WERKE HERMESKEIL

Den Verbandsgemeindewerken Hermeskeil werden im Einzelfall nach Arbeiten am Wasserversorgungsnetz und der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung Störungen bzw. Schäden an der Kundenanlage gemeldet. Demnach umfasst die Kundenanlage nach der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung alle Leitungen und Anlagen, die in Fließrichtung des Wassers hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegen, ohne die Messeinrichtung. Somit beginnt die Kundenanlage unmittelbar hinter dem Wasserzähler.

Gemeldet werden unter anderem Schäden am Druckminderer, verstopfte Luftsprudler (Sieb) an Wasserhähnen oder nicht mehr schließende Schwimmer an Spülkästen. Diese Verunreinigungen des gelieferten Wassers beruhen darauf, dass sich im Wasserleitungsnetz so genannte Inkrustationen gelöst haben. Diese Inkrustationen sind Ablagerungen, die in jedem Leitungsnetz im Laufe der Zeit zwangsläufig entstehen. Bei Druckschwankungen oder bei der Wiederinbetriebnahme einer Leitung werden durch die Strömung Partikel dieser Inkrustationen abgelöst und führen manchmal zu Verunreinigungen des Wassers. Dieser Vorgang lässt sich mit technischen Mitteln leider nicht verhindern. Deshalb scheidet ein Verschulden des Versorgungsunternehmens und damit eine haftpflichtrechtliche Verantwortlichkeit aus.

Nach Stellungnahme der Kommunal Versicherung haftet das Wasserversorgungsunternehmen gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser nur, wenn im Falle der Beschädigung einer Sache der Schaden, den ein Kunde durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!


POOLBEFÜLLUNGEN, AUSLEIHE STANDROHRE/HYDRANTENSTÖCKE, KANALGEBÜHREN, GARTENWASSERZÄHLER

Das Wasserwerk der Verbandsgemeinde informiert wie im vergangenen Jahr darüber, dass an Privatpersonen in der Regel keine Standrohre/Hydrantenstöcke zum Befüllen von Swimmingpools oder Gartenteichen verliehen werden.

Da sich die Hydranten normalerwiese in Verkehrsflächen befinden, müssten neben einer verkehrsbehördlichen Anordnung auch eine ordnungsgemäße Verkehrssicherung durch den Nutzer veranlasst werden. Zudem dürfen Hydranten nur von unterwiesenen Personen betätigt werden.

Auch ist es in der Regel nicht möglich, dass die jeweilige Feuerwehr solche Arbeiten durchführt.

Das Befüllen muss ausschließlich über die vorhandenen Wasserhausanschlüsse erfolgen.

Natürlich fällt hierfür auch die Benutzungsgebühr für Wasser von derzeitig 1,50 €/m³ an (Bsp. 10m³ - 15,00 €). Bei Poolbefüllungen erheben wir für die gleiche Verbrauchsmenge auch die Mengengebühr für Schmutzwasser von derzeit 2,65 €/m³ (Bsp. 10m³ - 26,50 €), da es sich hier lt. unserer Satzung später um Abwasser handelt, das dem Kanalsystem zugeführt werden muss.

Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um einen sog. Gartenwasserzähler handelt.

Hierüber können in der Regel nur Kleinstmengen berücksichtigt werden, die nachweislich für die Gartenbewässerung genutzt und lt. unserer Satzung nicht dem öffentlichen Abwasserkanal wieder zugeführt werden müssen.

Bei der Installation von sog. Gartenwasserzählern ist deshalb folgendes zu beachten: Es muss ein geeichter, zugelassener, zusätzlicher Wasserzähler in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken von einer zugelassenen Fachfirma an geeigneter Stelle entsprechend den Regeln der Technik installiert werden. Dies ist mit Investitionen verbunden.

Die Eichfrist der Wasserzähler läuft in der Regel nach 6 Jahren aus. Danach muss ein Austausch des Wasserzählers erfolgen.

Insofern sollte jeder für sich entscheiden, ob eine solche Investition wirtschaftlich Sinn macht, z.B. bei einer eventuellen Ersparnis bei 5 m³ Abwasser (5 m³ x 2,65 €/m³) = 13,25 € im Jahr.


CORONAVIRUS - SICHERSTELLUNG DER WASSERVERSORGUNG

Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Sicherstellung der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Hermeskeil. 

Wir haben bei unseren Verbandsgemeindewerken zusätzlich Vorkehrungen getroffen, damit die Wasserversorgung sichergestellt werden kann. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke den direkten Kontakt mit unseren Kunden bis auf Weiteres auf das unbedingt notwendige Minimum und auf Notfälle beschränken. Dies betrifft zum Beispiel die Reparatur/Herstellung von Wasserhausanschlüssen und den Austausch von Wasserzählern. 


MITTEILUNGEN

 Die Verbandsgemeindewerke haben sich zum sechsten Mal am Benchmarkingprojekt des Landes "Gutes Wasser - Klare Preise" beteiligt. 


BAUMAßNAHMEN


ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM NACH DIN ISO 50001:2018

Die Verbandsgemeindewerke Hermeskeil sind seit Ende 2020 nach dem Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001:2018 zertifiziert. Mitte November 2022 wurde dieses Zertifikat für den Zeitraum 25.11.2022 bis 24.11.2025 erneuert. Das neue Zertifikat können Sie hier herunterladen.



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