Information zur Veranlagung der Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge der Stadt Hermeskeil
Die erste endgültige Festsetzung des Wiederkehrenden Beitrages für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Stadt Hermeskeil für das Jahr 2024 wurde mit Bescheid vom 01.08.2025 versendet.
Durch die Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes Rheinland-Pfalz am 05.05.2020 fordert der Gesetzgeber die flächendeckende Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB). Das Beitragssystem von Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge wurde in der Stadt Hermeskeil mit Beschluss vom 23.10.2023 zum 01.11.2023 umgestellt.
Grundsatz der WKB ist das Solidarprinzip bzw. die Solidargemeinschaft. Es zahlen alle Anlieger im Abrechnungsgebiet, hier Stadtgebiet Hermeskeil, gleichermaßen. Als beitragsrelevanter Vorteil wird die Inanspruchnahmemöglichkeit des gesamten Straßennetzes in einem Abrechnungsgebiet in Betracht gezogen.
Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für das einzelne Grundstück erfolgt aufgrund der Beitragsmaßstäbe:
- Grundstücksgröße
- Vollgeschosse und
- Art der Nutzung (teilweise oder ausschließlich gewerbliche Nutzung).
Der Beitragsanspruch entsteht mit dem Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr und wird für jedes Jahr neu ermittelt.
Weiterhin trägt die Stadt Hermeskeil die Kosten für Unterhalts- und Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen.
Der Ausbaubeitrag ist am 05.11.2025 fällig. Es erfolgt keine Abbuchung des Beitrages.


