Hundehaltung Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:

    • Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
    • Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
    • Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
    • Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
    • Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


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