Altbach Wasserfall Züsch

PRIVATE DORFERNEUERUNG

PRIVATE DORFERNEUERUNG


Das Förderprogramm der privaten Dorferneuerung des Landes Rheinland-Pfalz dient vorrangig der Wiederherstellung ortstypischer Gebäude, um eine ansprechende Gestaltung alter Ortskerne zu erreichen. Die Gebäude sollen ihr ursprüngliches Erscheinungsbild erhalten und die regionaltypische Bautradition sichtbar machen. Die Förderung soll Ihre Mehrkosten einer bautraditionellen Sanierung decken und darüber hinaus eine zusätzliche Unterstützung für Ihre Gesamtmaßnahme darstellen.

Was kann gefördert werden?
Folgende private Bauvorhaben können aus Dorferneuerungsmitteln bezuschusst werden – sofern sie den Anforderungen der regionaltypischen Bauweise genügen:

  • Erneuerung sowie Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsbildprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude
  • Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder durch Schließung von Baulücken
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemals landwirtschaftlicher Betriebe
  • Bauliche Anpassung von Gebäuden landwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens
  • Bauliche Maßnahmen in der Ortslage zur Erhaltung oder Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
  • Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung (z.B. Nachbarschaftsläden)

Die Förderung ist auch für Tourismuseinrichtungen, Lebensmittelgeschäfte und Gaststätten möglich.


WICHTIG!
Vor Beginn der Maßnahme muss eine schriftliche Förderbewilligung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorliegen!



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