Altbach Wasserfall Züsch

DENKMALPFLEGE

FÖRDERUNG DER DENKMALPFLEGE


Als  Eigentümer eines Kulturdenkmales haben Sie die Möglichkeit vom Landesamt für Denkmalpflege  Zuschüsse zu erhalten oder steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. 

A. Steuerliche Vergünstigungen

Ist das Gebäude unter Schutz gestellt , werden steuerliche Vergünstigungen gewährt. Für die Steuerbehörde ist der Unterschutzstellungsbescheid bindend. 
Die Vergünstigungen können Auswirkungen auf die Einkommenssteuer haben ( z. B. erhöhte Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand ).
Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde können Sie zu diesem Thema ein Merkblatt anfordern.

B. Zuschüsse

Im Einzelfall können, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, Zuschüsse vom Landesamt für Denkmalpflege gewährt werden, welche nicht der allgemeinen Bauunterhaltung ( zu welcher jeder Eigentümer eines Alt- oder Neubaus verpflichtet ist ) dienen, sondern zur Abdeckung der denkmalpflegerischen Mehrkosten beitragen sollen.
Die Höhe dieser Zuschüsse ist von verschiedenen Kriterien abhängig, wie z. B. der Höhe der denkmalpflegerischen Mehrkosten, der Bedeutung des Denkmals, der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, weshalb kein prozentualer Pauschalwert angegeben werden kann.
Die Zuschüsse sollten außerdem rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten beantragt werden, um eine fachliche Beratung gewährleisten zu können. 
Die nachträgliche Bezuschussung bereits durchgeführter Maßnahmen ist nicht möglich. 
Anträge auf Zuschuss des Landesamtes für Denkmalpflege sind auf den dafür vorgesehenen Formblättern zu stellen, welche bei der Unteren Denkmalschutzbehörde erhältlich sind.



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