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Der Kommunikationsweg per E-Mail
steht ausschließlich für allgemeine Verwaltungsangelegenheiten zur
Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf diesem Wege
Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht
werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz
beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax
(Nr.: 06503/809-200) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. |